Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer und leitende Verantwortliche vor persönlicher Haftung für fehlerhafte Managemententscheidungen. Für Praxisinhaber in einer GmbH-Struktur oder als Gesellschafter einer MVZ-GmbH ist sie besonders relevant.

Hintergrund

Niedergelassene Einzelärzte ohne Gesellschaftsstruktur benötigen keine D&O-Versicherung, da sie als Freiberufler nicht dem klassischen Gesellschaftsrecht unterliegen. Für Ärzte in MVZ-GmbHs oder Partnerschaftsgesellschaften mit Haftungsfragen ist die D&O jedoch eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht. Eine Betriebshaftpflicht mit erweitertem Deckungsumfang kann bei kleinen Praxen ähnliche Risiken abdecken.

Wann gilt das nicht?

Reine Einzelarztpraxen ohne Gesellschaftsrecht benötigen keine D&O-Police. Hier ist die Berufshaftpflichtversicherung ausreichend.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber und MVZ-Gesellschafter, welche Haftpflichtprodukte für ihre Unternehmensstruktur sinnvoll sind.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →