Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer und leitende Verantwortliche vor persönlicher Haftung für fehlerhafte Managemententscheidungen. Für Praxisinhaber in einer GmbH-Struktur oder als Gesellschafter einer MVZ-GmbH ist sie besonders relevant.
Hintergrund
Niedergelassene Einzelärzte ohne Gesellschaftsstruktur benötigen keine D&O-Versicherung, da sie als Freiberufler nicht dem klassischen Gesellschaftsrecht unterliegen. Für Ärzte in MVZ-GmbHs oder Partnerschaftsgesellschaften mit Haftungsfragen ist die D&O jedoch eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht. Eine Betriebshaftpflicht mit erweitertem Deckungsumfang kann bei kleinen Praxen ähnliche Risiken abdecken.
Wann gilt das nicht?
Reine Einzelarztpraxen ohne Gesellschaftsrecht benötigen keine D&O-Police. Hier ist die Berufshaftpflichtversicherung ausreichend.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber und MVZ-Gesellschafter, welche Haftpflichtprodukte für ihre Unternehmensstruktur sinnvoll sind.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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