Bei der Finanzierung von Praxisausstattungen stehen Ärzten Bankdarlehen und Leasing als Hauptoptionen zur Verfügung. Ergänzend gibt es Sale-and-Lease-Back-Modelle für bereits vorhandene Geräte sowie Mietkauf als Zwischenlösung.
Hintergrund
Das Bankdarlehen überträgt das Eigentum sofort und ermöglicht Abschreibungen auf die Nutzungsdauer. Leasing belastet die Liquidität gleichmäßig, hält das Gerät außerhalb der Bilanz und ermöglicht regelmäßige Modernisierungen. Für Ärzte ist Leasing besonders bei schnell veraltender Medizintechnik oder bei begrenztem Eigenkapital sinnvoll. Steuerlich sind Leasingraten als Betriebsausgabe absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Für langlebige Investitionsgüter wie Immobilien ist ein klassisches Darlehen in der Regel kostengünstiger als Leasing.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei Investitionsfinanzierungen auch den Versicherungsschutz für die finanzierten Geräte mitzuplanen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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