Datenschutz-Bußgelder nach der DSGVO können für Arztpraxen bei schwerwiegenden Verstößen sehr hoch ausfallen. Die beste Alternative zur Zahlung eines Bußgelds ist konsequente präventive Compliance: ein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis, geschulte Mitarbeiter und technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen.
Hintergrund
Arztpraxen verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten und müssen nach Art. 9 DSGVO besondere Schutzmaßnahmen treffen. Ein externer Datenschutzbeauftragter oder ein datenschutzrechtliches Compliance-Paket kann Praxen dabei helfen, Verstöße zu vermeiden. Eine Cyberversicherung kann im Schadensfall Kosten für Bußgelder und Schadensbehebung teilweise abdecken.
Wann gilt das nicht?
Bußgelder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Datenschutzverstößen sind in der Regel nicht durch Versicherungen erstattbar.
Ärzteversichert bietet Cyberversicherungen für Arztpraxen, die auch bei DSGVO-Verletzungen durch Hackerangriffe Schutz bieten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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