Datenschutz und DSGVO-Compliance sind in Arztpraxen keine Optionen, sondern gesetzliche Pflichten. Als Alternative zur aufwändigen Eigenimplementierung bieten externe Datenschutzbeauftragte, spezialisierte Praxissoftware mit eingebauten Datenschutzfunktionen und digitale Compliance-Toolkits erhebliche Erleichterungen.

Hintergrund

Arztpraxen müssen ein Verarbeitungsverzeichnis führen, Patienten über die Datenverarbeitung informieren, technische Schutzmaßnahmen implementieren und bei Datenpannen die Aufsichtsbehörde informieren. Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die Koordination dieser Pflichten und reduziert den Aufwand für die Praxis erheblich. Moderne Praxissoftware enthält oft bereits DSGVO-konforme Strukturen.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit sehr geringem Patientenaufkommen und ausschließlich analoger Aktenführung haben einen geringeren DSGVO-Aufwand, sind aber dennoch in der Pflicht.

Ärzteversichert informiert über Cyber- und Rechtsschutzversicherungen, die Datenschutzverletzungen absichern.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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