Denkmalschutz-Immobilien sind für Ärzte mit hoher Steuerlast attraktiv, weil Sanierungskosten steuerlich begünstigt abgeschrieben werden können. Als Alternativen bieten sich Neubau-Kapitalanlagen mit degressive Abschreibung, reguläre Bestandsimmobilien zur Vermietung oder Immobilienfonds mit breiter Streuung an.

Hintergrund

Bei denkmalgeschützten Gebäuden können bis zu 100 % der Sanierungskosten über neun Jahre abgeschrieben werden. Für Ärzte mit einem Spitzensteuersatz von 42 oder 45 % ergibt sich eine erhebliche Steuerersparnis. Allerdings sind Denkmalimmobilien mit Auflagen verbunden, erfordern sorgfältige Prüfung und sind oft weniger liquide. Immobilienfonds oder ETREITs bieten ohne diese Einschränkungen eine breitere Risikostreuung.

Wann gilt das nicht?

Wer keine hohe Steuerlast hat oder eine flexiblere Anlageform bevorzugt, profitiert von den Steuervergünstigungen einer Denkmalimmobilie nicht ausreichend.

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Vermögensaufbau und verweist auf spezialisierte Steuer- und Immobilienberater.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →