Die eigenständige Neugründung einer Dermatologiepraxis ist eine von mehreren Möglichkeiten für Hautärzte, sich niederzulassen. Als risikoärmere Alternativen bieten sich die Übernahme einer bestehenden Praxis mit Patientenstamm, die Anstellung im MVZ oder die Beteiligung an einer Berufsausübungsgemeinschaft mit spezialisierten Dermatologen an.

Hintergrund

Dermatologiepraktiken haben einen hohen Investitionsbedarf durch kostspielige Lasergeräte und Behandlungsräume. Eine Praxisübernahme amortisiert sich schneller, da der Patientenstamm bereits vorhanden ist. Für Ärzte, die das unternehmerische Risiko scheuen, bietet die Anstellung im MVZ einen gesicherten Einstieg. Kooperationsmodelle ermöglichen zudem die gemeinsame Nutzung teurer Geräte.

Wann gilt das nicht?

Wer eine Spezialisierung aufbauen will, die an der bisherigen Praxis nicht vorhanden ist, oder in einer Neubauregion ohne Hautarztversorgung tätig werden möchte, ist mit einer Neugründung besser bedient.

Ärzteversichert berät Dermatologen bei allen Praxismodellen zu passenden Versicherungs- und Absicherungskonzepten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →