Die Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für verbeamtete Ärzte relevant, zum Beispiel Amtsärzte oder Professoren an staatlichen Universitätskliniken. Sie bewirkt, dass die BU-Versicherung bereits bei einer behördlichen Dienstunfähigkeitsfeststellung leistet, ohne dass ein eigenes BU-Prüfverfahren notwendig ist.
Hintergrund
Ohne diese Klausel muss der Versicherer die Berufsunfähigkeit nach eigenen Kriterien prüfen, was zu langen Auseinandersetzungen führen kann. Für Ärzte, die nicht verbeamtet sind, ist die Klausel weniger relevant. Als Alternative für nicht verbeamtete Ärzte bietet ein BU-Tarif mit sehr kurzer Prüfzeit und klar definierten Leistungsvoraussetzungen ähnliche praktische Vorteile.
Wann gilt das nicht?
Für niedergelassene oder angestellte Ärzte ohne Beamtenstatus hat die Dienstunfähigkeitsklausel keine Relevanz, da Dienstunfähigkeit nur im Beamtenverhältnis existiert.
Ärzteversichert berät verbeamtete Ärzte zu BU-Tarifen mit Dienstunfähigkeitsklausel und erklärt die Unterschiede bei der Leistungsauslösung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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