Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind vom BfArM zugelassene Apps, die Ärzte seit 2020 auf Rezept verordnen können. Als Ergänzung oder Alternative bieten strukturierte Patientenberatung, klassische Physiotherapie, Psychotherapie oder nicht erstattungsfähige Gesundheits-Apps einen ähnlichen Mehrwert.

Hintergrund

DiGAs werden im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet und von den Krankenkassen erstattet. Sie dienen der Diagnose, Therapie oder Überwachung von Erkrankungen. Ärzte, die DiGAs verordnen möchten, benötigen keine besonderen Voraussetzungen. Für Patienten ohne Smartphone oder mit geringer digitaler Kompetenz sind konventionelle Therapieoptionen geeigneter.

Wann gilt das nicht?

Für ältere oder technisch wenig affine Patienten sowie bei Erkrankungen ohne zugelassene DiGA sind klassische Behandlungsansätze die einzige Option.

Ärzteversichert informiert Ärzte über neue digitale Versorgungsmodelle und ihre haftungsrechtlichen Implikationen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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