Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019 hat die Grundlage für DiGAs, die Telematikinfrastruktur und die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen gelegt. Als Gesetz ist es verbindlich und durch keine Alternative ersetzbar, aber Ärzte haben Spielraum in der Art und Weise, wie sie die darin enthaltenen Verpflichtungen und Möglichkeiten umsetzen.
Hintergrund
Das DVG verpflichtet Kassenärzte zur Teilnahme an der Telematikinfrastruktur und ermöglicht die Verschreibung von DiGAs. Es schafft die rechtliche Basis für Videosprechstunden und digitale Patientenakte. Praxen, die die DVG-Anforderungen als Chance sehen, können ihre Patientenversorgung modernisieren und neue Patientengruppen erschließen.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne KV-Zulassung unterliegen nicht allen DVG-Pflichten, aber die freiwillige Nutzung digitaler Versorgungsformen ist auch für sie möglich.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der rechtssicheren Einführung digitaler Praxislösungen und den dazugehörigen Versicherungsfragen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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