Die Direktversicherung ist der einfachste und am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeitende in Arztpraxen. Als Alternativen stehen Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen zur Verfügung, die je nach Unternehmensgröße und Beitragshöhe Vorteile bieten können.
Hintergrund
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeitenden ab und zahlt die Beiträge ein. Steuerlich werden Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze als Betriebsausgabe anerkannt. Die Pensionskasse bietet ähnliche Vorteile, ist aber an eine kollektive Versorgungseinrichtung gebunden. Pensionszusagen sind für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer interessant.
Wann gilt das nicht?
Für sehr kleine Praxen mit wenigen Mitarbeitenden ist die Direktversicherung wegen ihrer Einfachheit meistens die beste Wahl.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu allen bAV-Durchführungswegen und findet die optimale Lösung für ihre Mitarbeitendenstruktur.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Deutsche Rentenversicherung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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