Ärzte in Deutschland sind Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk und damit von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) befreit. Als Arzt hat man also keine echte Wahl zwischen beiden Systemen, aber die Kenntnis der Unterschiede ist für die Ruhestandsplanung wichtig.

Hintergrund

Das Versorgungswerk ist ein eigenständiges, berufsständisches Rentensystem mit eigenen Beitragssätzen und Leistungsregelungen. Im Vergleich zur DRV bieten Versorgungswerke oft flexiblere Beitragsgestaltung und tendenziell vergleichbare Leistungsniveaus. Ärzte, die früher in einem nicht-ärztlichen Beruf der DRV versichert waren, können unter Umständen Anwartschaften transferieren oder auf Rentenleistungen aus beiden Systemen Anspruch haben.

Wann gilt das nicht?

Wer als Arzt Zeiten in der DRV angesammelt hat und diese in das Versorgungswerk überführen möchte, sollte die Bedingungen des jeweiligen Versorgungswerks prüfen.

Ärzteversichert hilft Ihnen, Versorgungswerksleistungen und private Vorsorge optimal zu kombinieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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