Das E-Rezept ist seit Januar 2024 für alle Kassenärzte in Deutschland verpflichtend und ersetzt das klassische Papierrezept für Kassenleistungen. Übergangsweise sind Papierausdrucke des E-Rezepts als Alternativlösung möglich, wenn Patienten kein Smartphone haben.

Hintergrund

Das E-Rezept wird als QR-Code ausgegeben, den Patienten entweder digital in der gematik-App oder als Ausdruck in der Apotheke einlösen können. Praxissoftware muss E-Rezept-fähig sein und an das gematik-System angebunden werden. Für technische Ausfälle gibt es Notfallprozesse, die vorübergehend Papierrezepte erlauben.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte sind vom E-Rezept-Pflichtgebrauch ausgenommen und können weiterhin Papierrezepte ausstellen. Auch BtM- und T-Rezepte folgen gesonderten Regelungen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Digitalisierung ihrer Praxis und den damit verbundenen rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen.

Quellen und weiterführende Informationen

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