Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 2023 für alle Kassenärzte verpflichtend. Die eAU wird direkt von der Praxis an die Krankenkasse übermittelt, sodass Patienten ihrem Arbeitgeber keine Papierbescheinigung mehr vorlegen müssen.

Hintergrund

Mit der eAU entfällt die Pflicht der Versicherten, die gelbe AU-Bescheinigung selbst beim Arbeitgeber einzureichen. Arbeitgeber rufen die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Für Praxen bedeutet dies eine vollständige Integration der eAU in die Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur. Technische Ausfälle berechtigen zur vorübergehenden Ausstellung von Papierausdrucken.

Wann gilt das nicht?

Für Privatpatienten und Selbstständige ohne Kassenmitgliedschaft gelten die eAU-Regelungen nicht. Diese erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung.

Ärzteversichert informiert Ärzte über versicherungsrechtliche Aspekte der Digitalisierung und wie man sich gegen technische Ausfälle absichert.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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