Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage der Kassenabrechnung und kann nicht durch eine andere Abrechnungsform ersetzt werden. Als Ergänzung zum EBM können Kassenärzte privatärztliche Leistungen nach GOÄ anbieten, sofern diese nicht zum Kassenleistungskatalog gehören.
Hintergrund
Der EBM definiert Leistungsziffern und deren Punktwerte für die Kassenabrechnung über die KV. Viele Ärzte ergänzen ihr Einkommen durch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nach GOÄ, die direkt mit dem Patienten abgerechnet werden. Selektivverträge nach § 73b oder § 140a SGB V bieten außerhalb des regulären EBM zusätzliche Honoraroptionen.
Wann gilt das nicht?
Reine Privatärzte ohne Kassenzulassung rechnen ausschließlich nach GOÄ ab und sind vom EBM nicht betroffen.
Ärzteversichert hilft Kassenärzten, ihr Einkommen durch optimale Abrechnungsberatung und passende Versicherungskonzepte zu stabilisieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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