Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird regelmäßig technisch weiterentwickelt, um neue Funktionen der Telematikinfrastruktur zu unterstützen. Für Arztpraxen bedeuten eGK-Updates in der Regel Softwareupdates und gelegentliche Anpassungen der Kartenlesegeräte.
Hintergrund
Updates der eGK-Infrastruktur werden von der gematik koordiniert und von Praxissoftwareanbietern in neue Versionen integriert. Als Alternative zur manuellen Implementierung können Praxen Managed-Service-Verträge mit ihren IT-Dienstleistern abschließen, die alle TI-Updates automatisch und ohne Praxisausfall einspielen. Kassenärztliche Vereinigungen bieten zudem technischen Support und Informationsmaterial.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne KV-Zulassung und ohne Kassenabrechnung müssen eGK-Updates nicht umsetzen.
Ärzteversichert empfiehlt Arztpraxen, TI-bedingte Ausfallzeiten durch passende IT-Ausfallversicherungen abzusichern.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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