Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für Kassenärzte verpflichtend und ersetzt die manuelle Ausstellung der Papierbescheinigung. Sie wird direkt digital an die zuständige Krankenkasse übermittelt.

Hintergrund

Durch die eAU entfällt der Versand des gelben Scheins durch den Patienten an den Arbeitgeber. Arbeitgeber rufen die AU-Daten selbst bei der Kasse ab. Praxen müssen ihre Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur für die eAU-Übermittlung konfiguriert haben. Technische Ausfälle ermöglichen übergangsweise die Ausgabe von Papierausdrucken, die als Ersatzdokument gelten.

Wann gilt das nicht?

Für Privatpatienten und Selbstständige ohne GKV gilt die eAU-Pflicht nicht. Diese Patienten erhalten weiterhin Papierbescheinigungen nach eigenen Wünschen.

Ärzteversichert informiert Praxen über digitale Praxislösungen und deren versicherungsrechtliche Implikationen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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