Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit 2025 allen GKV-Versicherten automatisch bereitgestellt und bietet Ärzten die Möglichkeit, Befunde und Medikationspläne strukturiert zu dokumentieren. Arztpraxen sind zunehmend zur ePA-Befüllung verpflichtet.
Hintergrund
Die ePA wird in der gematik-Infrastruktur betrieben und ist über die Praxissoftware befüllbar. Patienten können widersprechen, sodass keine ePA angelegt wird. Als Alternative nutzen viele Praxen interne Patientenverwaltungssysteme mit eigenem Dokumentenmanagement, die alle Behandlungsverläufe lokal speichern. Papierakten sind zwar rechtlich weiterhin möglich, entsprechen aber nicht mehr dem modernen Praxisstandard.
Wann gilt das nicht?
Patienten, die der ePA-Anlage widersprochen haben, erhalten weiterhin die üblichen Papierbefunde. Praxen müssen beide Systeme parallel bedienen können.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Cyberversicherungen, die bei Datenpannen im Zusammenhang mit ePA und digitalem Praxisbetrieb schützen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →