Die klassische Erbschaft überträgt Vermögen nach dem Tod des Arztes auf die Erben, kann aber hohe Erbschaftsteuern auslösen. Als Alternativen bieten sich lebzeitige Schenkungen unter Nutzung der persönlichen Freibeträge, Nießbrauchmodelle für Immobilien und die Gründung einer Familiengesellschaft an.

Hintergrund

Schenkungen ermöglichen die steuerfreie Übertragung von Vermögen bis zum persönlichen Freibetrag alle zehn Jahre. Durch den Nießbrauch können Eltern Immobilien an Kinder übertragen und weiterhin die Mieteinnahmen behalten. Eine Familiengesellschaft erlaubt die schrittweise Übertragung von Unternehmensanteilen. Bei Praxisübertragungen sind besondere erbschaftsteuerliche Vergünstigungen für Betriebsvermögen zu beachten.

Wann gilt das nicht?

Wer keine ausreichende Planungszeit hat oder keine lebzeitigen Übertragungen möchte, kommt am Erbrecht nicht vorbei. Dann schützt eine Risikolebensversicherung die Familie vor Liquiditätsengpässen im Erbfall.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine frühzeitige Nachlassplanung und bietet ergänzende Lebens- und Todesfallversicherungen als Erbschaftslösungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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