Bei der Übergabe einer Arztpraxis im Erbfall kann die Erbschaftsteuer erhebliche Liquiditätsprobleme verursachen. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht jedoch Begünstigungen für Betriebsvermögen vor, die die Steuerlast deutlich senken können.
Hintergrund
Die Betriebsvermögensverschonung nach §§ 13a und 13b ErbStG ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von bis zu 85 oder sogar 100 % des Betriebsvermögenswerts von der Erbschaftsteuer. Voraussetzungen sind die Fortführung des Betriebs und die Einhaltung von Lohnsummen- und Behaltensfrist-Regeln. Alternativ können durch eine lebzeitige Übertragung der Praxis die Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden.
Wann gilt das nicht?
Wer die Praxis nicht fortführen möchte, sondern verkauft, profitiert nicht von der Betriebsvermögensverschonung. Hier ist eine individuelle Steuerberatung unerlässlich.
Ärzteversichert empfiehlt frühzeitige Nachfolge- und Erbschaftsplanung und vermittelt auf Wunsch spezialisierte Steuerberater für Ärzte.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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