Praxismarketing für Ärzte ist innerhalb des berufsrechtlichen Rahmens von HWG und ärztlicher Berufsordnung zulässig und wichtig. Wirksame und compliant umgesetzte Marketingmaßnahmen umfassen eine professionelle, SEO-optimierte Praxis-Website, Google-Bewertungsmanagement, Newsletter und Kooperationen mit anderen Gesundheitsdienstleistern.

Hintergrund

Modernes Praxismarketing setzt auf digitale Sichtbarkeit: Arztprofile in relevanten Verzeichnissen, informative Patientenvideos und regelmäßige Gesundheitstipps in sozialen Medien erhöhen die Bekanntheit. Patientenbefragungen zur Zufriedenheit liefern nicht nur Verbesserungspotenziale, sondern können auch als Marketingbasis genutzt werden. Empfehlungsnetzwerke unter Kollegen sind eine bewährte und kosteneffiziente Alternative zur bezahlten Werbung.

Wann gilt das nicht?

Aggressive oder vergleichende Werbung, anpreisende Aussagen oder Patientenlockangebote verstoßen gegen die Berufsordnung und sollten vermieden werden.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzte eine Rechtsschutzversicherung als Absicherung gegen Abmahnungen aus Marketing-Aktivitäten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →