Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützen unterschiedliche Risiken und ergänzen sich. Für Ärzte, die im Versorgungswerk pflichtversichert sind, gibt es keine gesetzliche EM-Rente aus der DRV, weshalb die BU-Versicherung noch wichtiger ist.

Hintergrund

Die EM-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr niedrig und setzt voraus, dass weniger als drei (volle EM) oder sechs Stunden täglich (halbe EM) gearbeitet werden kann. Sie schützt also nur bei sehr schwerer Erwerbseinschränkung. Die private BU-Versicherung leistet hingegen bereits, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, unabhängig davon, ob andere Tätigkeiten theoretisch möglich wären.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte in der DRV können bei Vorliegen einer EM-Rente eine ergänzende BU-Rente beziehen. Beide Systeme sind dann addierbar.

Ärzteversichert erklärt Ärzten die Unterschiede zwischen EM-Rente und BU und empfiehlt den für sie passenden Schutz.

Quellen und weiterführende Informationen

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