Eine Familiengesellschaft, etwa als GbR oder GmbH & Co. KG, ermöglicht es Ärzten, Vermögen auf Familienmitglieder zu verteilen und Steuern zu optimieren. Alternativen sind direkte Schenkungen unter Ausnutzung von Freibeträgen, Nießbrauchgestaltungen oder die Gründung einer Holdingstruktur.
Hintergrund
Bei der Familiengesellschaft werden Einkünfte oder Vermögenserträge auf Familienmitglieder in niedrigeren Steuerprogessionsstufen verteilt. Dies setzt die aktive Mitarbeit oder eine echte Beteiligung voraus, um steuerrechtlich anerkannt zu werden. Schenkungen können alle zehn Jahre bis zu den persönlichen Freibeträgen steuerfrei erfolgen. Nießbrauchgestaltungen ermöglichen, Vermögen zu übertragen, aber Erträge zu behalten.
Wann gilt das nicht?
Steuergestaltungen mit Familiengesellschaften müssen behutsam aufgesetzt werden, um nicht als Gestaltungsmissbrauch eingestuft zu werden. Eine steuerrechtliche Beratung ist zwingend erforderlich.
Ärzteversichert empfiehlt eine frühe Nachfolge- und Vermögensplanung für Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit Steuerberatern.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →