Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung steht Ehepartnern und Kindern zu, sofern deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kommen eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft, eine private Krankenversicherung oder auch eine geringfügige Beschäftigung als Alternativen in Betracht.

Hintergrund

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2024 bei 505 Euro monatlich. Überschreitet der Ehepartner diesen Betrag, ist eine eigene Versicherungspflicht gegeben. Kinder können bis zur Altersgrenze oder bis zum Ende der Ausbildung familienversichert bleiben. Als Alternative zur freiwilligen GKV bietet die PKV Ärztefamilien oft bessere Leistungen bei vergleichbarem Beitrag.

Wann gilt das nicht?

Bei PKV-Pflichtversicherten ist eine Familienversicherung in der GKV grundsätzlich nicht möglich. Jedes Familienmitglied muss sich dann separat absichern.

Ärzteversichert vergleicht für Ärztinnen und Ärzte die besten Optionen zur Familienabsicherung in GKV und PKV.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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