Telemedizinische Fernbehandlungen sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen über die GKV abrechenbar und werden zunehmend von PKV-Tarifen erstattet. Als Alternativen zur synchronen Videosprechstunde bieten asynchrone Beratungsplattformen, Store-and-Forward-Telekonsultationen oder KI-gestützte Symptomchecker ergänzende Möglichkeiten.
Hintergrund
Die Videosprechstunde ist seit 2017 im EBM abgebildet und für Folgekonsultationen, Beratungen und psychotherapeutische Sitzungen zugelassen. PKV-Tarife erstatten Telemedizin häufig als Teil digitaler Gesundheitsleistungen. Asynchrone Plattformen erlauben zeitversetzte Kommunikation ohne gemeinsamen Onlinetermin und erhöhen die Erreichbarkeit.
Wann gilt das nicht?
Akute Notfälle, körperliche Untersuchungen und invasive Maßnahmen sind weiterhin an die persönliche Anwesenheit gebunden und nicht fernbehandlungsfähig.
Ärzteversichert informiert über den Versicherungsschutz bei Telemedizinleistungen und Haftungsfragen bei der Fernbehandlung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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