Das traditionelle ärztliche Fernbehandlungsverbot wurde durch die Änderung der Musterberufsordnung 2018 aufgehoben, wodurch Telemedizin unter angemessenen Bedingungen nun erlaubt ist. Voraussetzung ist, dass Diagnose und Behandlung ärztlich vertretbar und der Standard der Behandlung gewahrt ist.

Hintergrund

Vor 2018 war eine Behandlung ohne persönlichen Kontakt standesrechtlich verboten. Heute können Ärzte telemedizinische Konsultationen für Follow-ups, chronische Erkrankungen und Beratungsgespräche anbieten. Die Dokumentation muss lückenlos sein und das Haftungsrisiko ist dasselbe wie bei der Präsenzbehandlung. Spezialisierte Telemedizin-Plattformen bieten technische Infrastruktur und Haftungsmodelle an.

Wann gilt das nicht?

Bei Erstkontakten in unklaren diagnostischen Situationen sowie bei Notfällen bleibt die persönliche Untersuchung medizinisch und rechtlich geboten.

Ärzteversichert klärt Ärzte über den Haftungsschutz bei Telemedizin auf und bietet passende Berufshaftpflichtlösungen an.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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