Die Heirat hat für Ärzte erhebliche finanzielle Konsequenzen: Güterstand, Steuersplitting, gemeinsame Versicherungen und gegenseitige Absicherung müssen geregelt werden. Ein notarieller Ehevertrag mit Gütertrennung schützt das Praxisvermögen im Trennungsfall und ist für niedergelassene Ärzte besonders empfehlenswert.
Hintergrund
Ohne Ehevertrag gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall wird der während der Ehe entstandene Wertzuwachs geteilt, was bei einer wachsenden Arztpraxis erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Das Ehegattensplitting im Steuerrecht reduziert die gemeinsame Steuerbelastung deutlich. Bestehende Versicherungsverträge sollten bei Heirat auf Bezugsrechte und Mitversicherung geprüft werden.
Wann gilt das nicht?
Bei annähernd gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Partner ist die Zugewinngemeinschaft oft ausreichend. Die Sinnhaftigkeit eines Ehevertrags hängt von der individuellen Vermögenssituation ab.
Ärzteversichert unterstützt bei der Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach der Heirat.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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