Eine Scheidung kann für Ärzte existenzbedrohend sein, wenn der Praxiswert im Zugewinnausgleich geteilt werden muss. Wer keinen Ehevertrag hat, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht und einen Steuerberater hinzuziehen, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden.

Hintergrund

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird der Vermögenszuwachs während der Ehe hälftig geteilt. Eine Arztpraxis gehört dazu und kann hohe Ausgleichszahlungen erzwingen, ohne dass ausreichende Liquidität vorhanden ist. Beim Versorgungsausgleich werden Rentenanwartschaften aufgeteilt, was auch Versorgungswerkansprüche betrifft. Unterhaltsansprüche sind einkommensabhängig und können den finanziellen Spielraum dauerhaft einschränken.

Wann gilt das nicht?

Mit einem Ehevertrag mit Gütertrennung sind viele dieser Risiken ausgeschlossen oder begrenzt. Die beste Vorbereitung auf eine Scheidung ist der präventive Ehevertrag vor der Heirat.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Versicherungsverträge nach einer Scheidung umgehend auf Bezugsrechte und Mitversicherung zu überprüfen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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