Die meisten approbierten Ärzte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern im berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert. Dies bietet eine solide Altersabsicherung, die durch private Vorsorgeinstrumente wie Rürup-Rente, ETF-Portfolios oder Immobilien ergänzt werden sollte.

Hintergrund

Das Ärzteversorgungswerk bietet Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenschutz. Die Rentenleistungen sind in der Regel ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch ist die Kapitalanlage oft mit höheren Renditen verbunden. Angestellte Ärzte ohne Befreiung von der DRV zahlen in beide Systeme ein. Da die Versorgungswerksrente allein oft nicht ausreicht, empfiehlt sich eine individuelle Aufstockung durch private Altersvorsorge.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im Angestelltenverhältnis ohne Befreiungsantrag zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben Anspruch auf deren Leistungen im Rentenfall.

Ärzteversichert analysiert die Versorgungslücke zwischen Versorgungswerksrente und gewünschtem Ruhestandseinkommen und schließt sie passend.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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