Gesundheitsfragen bei Versicherungsanträgen, insbesondere für BU und PKV, müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall Zahlungen verweigert oder den Vertrag anficht.
Hintergrund
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Ärzte haben als Fachleute eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen. Als Alternative zur riskanten Selbstauskunft sollte ein auf BU-Anträge spezialisierter Makler helfen, der Voranfragen bei Versicherern stellt, bevor ein offizieller Antrag eingereicht wird. So können Ablehnungen in der Gesundheitsakte vermieden werden.
Wann gilt das nicht?
Bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung, etwa Gruppenversicherungen oder bestimmten Anwartschaftslösungen, entfallen die Gesundheitsfragen vollständig.
Ärzteversichert begleitet Ärzte durch den Antragsprozess mit anonymisierten Voranfragen und professioneller Dokumentation der Gesundheitsangaben.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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