Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren gilt auch für Medizinprodukte, die eine Arztpraxis kauft oder least. Als Ergänzung bieten Herstellergarantien, Wartungsverträge und spezielle Versicherungen für Elektronik und Medizintechnik umfassenderen Schutz.
Hintergrund
Bei einem Sachmangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hat die Praxis Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Herstellergarantien gehen oft über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und decken auch Verschleiß und technische Defekte ab. Wartungsverträge mit dem Hersteller oder autorisierten Servicedienstleistern sichern die Betriebsbereitschaft und dokumentieren die Einhaltung der MPBetreibV. Eine Elektronikversicherung schützt zusätzlich vor Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Wasserschaden.
Wann gilt das nicht?
Bei gebrauchten Medizinprodukten kann die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr reduziert werden. Hier sind Wartungsverträge und Versicherungen noch wichtiger.
Ärzteversichert bietet Ärztinnen und Ärzten maßgeschneiderte Elektronik- und Inhaltsversicherungen für ihre Praxisausstattung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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