Eine Gewährleistungsversicherung übernimmt für Unternehmen die Kosten der Gewährleistungspflicht nach dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Für Arztpraxen sind Alternativen wie erweiterte Herstellergarantien, Wartungsverträge oder eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Vermögensschaden-Deckung meist relevanter.
Hintergrund
Im Praxiskontext spielt die Gewährleistungsversicherung vor allem eine Rolle, wenn die Praxis selbst Produkte oder technische Dienste anbietet, etwa im ästhetischen oder dentalen Bereich. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden durch fehlerhafte Leistungen ab. Herstellergarantien für teure Geräte und Wartungsverträge schützen vor finanziellen Belastungen durch Geräteausfälle.
Wann gilt das nicht?
Für reine Kassenpraxen ohne Produktverkauf oder technische Leistungserbringung ist eine dedizierte Gewährleistungsversicherung in der Regel nicht erforderlich.
Ärzteversichert analysiert den Versicherungsbedarf von Arztpraxen vollständig und deckt auch spezielle Haftungsrisiken wie die Gewährleistung ab.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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