Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für freiberufliche Ärzte die einfachste und zulässige Methode der Gewinnermittlung. Als Alternative steht die doppelte Buchführung mit Bilanzierung offen, die für Ärzte mit gewerblichen Anteilen oder hohem Umsatz steuerlich relevante Unterschiede mit sich bringen kann.

Hintergrund

Die EÜR erfasst lediglich Einnahmen und Ausgaben und ist deutlich weniger aufwändig als die Bilanzierung. Freiberufliche Ärzte sind nicht zur Buchführung verpflichtet, sofern sie die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Bei einer Praxis-GmbH oder einem MVZ ist die Bilanzierung nach HGB hingegen Pflicht. Steuerberatungs-Software ermöglicht heute eine weitgehend automatisierte EÜR.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (MVZ-GmbH) oder beim Überschreiten bestimmter Buchführungsgrenzen sind zur Bilanzierung nach HGB verpflichtet.

Ärzteversichert empfiehlt Ärztinnen und Ärzten eine regelmäßige Praxisfinanzanalyse und eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater für die optimale Gewinnermittlung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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