Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen GKV-Beiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze fließt nicht in die Beitragsberechnung ein, was den maximalen Beitrag deckelt. Ärzte, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können zwischen GKV und PKV wählen.
Hintergrund
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 5.175 Euro monatlich, die Versicherungspflichtgrenze bei 5.775 Euro. Wer als Arbeitnehmer dauerhaft oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann in die PKV wechseln. Für selbstständige Ärzte, die freiwillig GKV-versichert sind, wird der Beitrag auf Basis des tatsächlichen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die PKV bietet für gut verdienende Ärzte oft bessere Leistungen bei teils niedrigeren Beiträgen in jungen Jahren.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte im Versorgungswerk, die PKV-versichert sind, ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze nicht relevant. Sie zahlen keine GKV-Beiträge.
Ärzteversichert vergleicht GKV- und PKV-Tarife für Ärzte und erklärt die Vor- und Nachteile beider Systeme transparent.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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