Die beitragsfreie GKV-Familienversicherung sichert Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen kostenfrei mit ab, steht jedoch PKV-Versicherten nicht zur Verfügung. Ärzte in der PKV sichern ihre Kinder über eigene PKV-Kindertarife ab, die trotz Beitragspflicht oft bessere Leistungen bieten. Für den Ehegatten kommt je nach Einkommen ein eigener PKV-Vertrag oder eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft infrage.

Hintergrund

In der GKV können Familienmitglieder mitversichert werden, wenn sie kein relevantes Eigeneinkommen haben. Dieser Vorteil entfällt mit dem PKV-Eintritt. Eltern müssen dann für jedes Kind einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abschließen. Viele PKV-Tarife für Kinder sind jedoch günstig und leistungsstärker als der GKV-Standard.

Wann gilt das nicht?

Bleibt ein Arzt freiwillig in der GKV, kann er die Familienversicherung weiterhin nutzen. Auch bei Wiederaufnahme einer GKV-Pflichtmitgliedschaft nach Ende der Selbstständigkeit lebt dieser Anspruch wieder auf.

Bei Ärzteversichert zeigen wir Medizinerfamilien die kosteneffizienteste Absicherung für alle Familienmitglieder.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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