GKV-Wahltarife erlauben gesetzlich Versicherten, gegen Aufpreis oder mit Selbstbehalt erweiterte Leistungen oder Beitragsrückerstattungen zu wählen. Für Ärzte mit Wechseloption in die PKV bieten private Tarife jedoch deutlich mehr Flexibilität und Leistungstiefe. Als Alternative bleiben auch private Zusatzversicherungen, etwa für Zahn oder Chefarztbehandlung, ohne Bindung an GKV-Wahltariffristen.
Hintergrund
GKV-Wahltarife sind an Mindestbindungsfristen von bis zu drei Jahren geknüpft und schränken die Kassenwechselmöglichkeit ein. Die PKV dagegen bietet individuelle Tarifgestaltung ohne diese Einschränkungen. Für Ärzte, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind, ist die PKV oft die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.
Wann gilt das nicht?
Pflichtversicherte Ärzte mit Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze können nicht in die PKV wechseln. Für sie sind Wahltarife oder private Zusatzversicherungen die einzigen Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner beim individuellen Krankenversicherungsvergleich und der optimalen Tarifgestaltung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GKV-Spitzenverband – Wahltarife
- BaFin – Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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