Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Zahnersatz nur auf Basis von Festzuschüssen für die Regelversorgung, sodass Patienten bei hochwertigen Versorgungen erhebliche Eigenanteile tragen müssen. Private Zahnzusatzversicherungen schließen diese Lücke und erstatten je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten einschließlich Implantaten und Inlays. Für PKV-Versicherte sind Zahnleistungen häufig bereits umfassend im Hauptvertrag enthalten.
Hintergrund
Das GKV-Bonusheft ermöglicht durch regelmäßige Vorsorgebesuche eine Erhöhung des Festzuschusses. Dennoch bleibt die GKV-Leistung auf die sogenannte ausreichende und zweckmäßige Versorgung beschränkt. Ärzte als PKV-Versicherte profitieren in der Regel von umfassenderen Zahnleistungen ohne den bürokratischen Aufwand des Bonushefts.
Wann gilt das nicht?
Wer bereits Vorerkrankungen oder laufende Zahnbehandlungen hat, kann bei manchen Zahnzusatzversicherungen nicht oder nur mit Wartezeiten einsteigen. In diesen Fällen bleibt die GKV-Regelversorgung der Ausgangspunkt.
Ärzteversichert hilft Medizinern, die passende Zahnversicherung ohne Leistungsausschlüsse zu finden.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GKV-Spitzenverband – Zahnersatz
- Bundesärztekammer – Zahnmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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