Die GmbH-Gründung ermöglicht Ärzten Haftungsbeschränkung und steuerliche Gestaltungsspielräume, ist aber mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Alternativen sind die Einzelpraxis für Einzel-Niedergelassene, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Kooperationen oder die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) als Mittelweg mit begrenzter Haftung. Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ermöglicht gemeinsame Abrechnung ohne die Formalitäten einer GmbH.

Hintergrund

Die ärztliche Berufsordnung erlaubt in den meisten Bundesländern die GmbH-Gründung für Ärzte, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Die PartGmbB bietet als vergleichsweise neue Rechtsform eine attraktive Alternative, da sie die persönliche Haftung auf die handelnden Gesellschafter begrenzt, ohne den vollen GmbH-Aufwand zu erfordern.

Wann gilt das nicht?

Wer bereits als MVZ-Träger oder in einer Holdingstruktur tätig ist, hat spezifischere Anforderungen, für die eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft die einzige sinnvolle Option bleibt.

Ärzteversichert berät Mediziner bei der Auswahl der optimalen Praxis- und Unternehmensstruktur in Zusammenarbeit mit Steuerexperten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →