Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber Privatpatienten und ist für niedergelassene Ärzte in diesem Bereich bindend. Ergänzend zur GOÄ-Abrechnung können Ärzte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) als Selbstzahlerleistungen anbieten, die außerhalb des Leistungskatalogs von GKV und PKV liegen. In bestimmten Bereichen sind auch Pauschalvergütungen oder Wahlleistungsvereinbarungen möglich.

Hintergrund

Die GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und wird aktuell im Rahmen der GOÄ-Reform grundlegend überarbeitet. Bis zum Inkrafttreten der neuen GOÄ bleibt die alte Fassung maßgeblich. IGeL-Leistungen wie spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder Reisemedizin ergänzen das Honorarspektrum sinnvoll, ohne in Konflikt mit der GOÄ zu stehen.

Wann gilt das nicht?

Im vertragsärztlichen Bereich gilt ausschließlich der EBM. Eine freie GOÄ-Abrechnung ist hier nicht möglich. Nur bei Privatliquidation oder für nicht-GKV-Leistungen darf die GOÄ angewendet werden.

Ärzteversichert informiert Mediziner über die optimale Kombination aus GOÄ, IGeL und anderen Abrechnungswegen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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