Beim Kauf einer Arztpraxis inklusive der genutzten Immobilie fällt Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises an, je nach Bundesland. Eine Möglichkeit zur Vermeidung besteht darin, Praxisräume zu mieten statt zu kaufen, was die Grunderwerbsteuer vollständig entfallen lässt. Alternativ kann bei größeren Transaktionen ein Share Deal geprüft werden, bei dem Unternehmensanteile statt Grundstücke übertragen werden.
Hintergrund
Die Grunderwerbsteuer entsteht nur bei der Übertragung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Wer lediglich den Praxisbetrieb ohne Immobilien erwirbt, zahlt keine Grunderwerbsteuer. Die Einbringung einer Praxisimmobilie in eine GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerneutral erfolgen, erfordert aber sorgfältige steuerliche Planung.
Wann gilt das nicht?
Bei einem reinen Asset Deal mit Immobilienerwerb lässt sich die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht vermeiden. Nur strukturelle Gestaltungen können die Belastung reduzieren.
Ärzteversichert empfiehlt Praxiskäufern, rechtzeitig einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater hinzuzuziehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Grunderwerbsteuer
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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