Das Honorar für medizinische Gutachten wird je nach Auftraggeber nach der GOÄ, dem JVEG (bei Gerichtsgutachten) oder freien Vereinbarungen mit Versicherungen und Arbeitgebern berechnet. Als Alternative zur Gutachtertätigkeit können Ärzte ihre Einnahmen durch ärztliche Beratertätigkeit für Pharmaunternehmen, Lehraufträge an Hochschulen oder die Ausweitung von IGeL-Leistungen diversifizieren. Diese Alternativen sind oft weniger zeitaufwendig und erlauben flexiblere Preisgestaltung.
Hintergrund
Gerichtsgutachten werden nach dem JVEG vergütet, das Stundensätze von 75 bis 130 Euro vorsieht. Privatgutachten für Versicherungen oder Arbeitgeber können nach GOÄ oder frei verhandelt werden und liegen oft deutlich höher. Die Nachfrage nach qualifizierten medizinischen Gutachtern ist konstant hoch.
Wann gilt das nicht?
Wer als gerichtlich bestellter Sachverständiger tätig ist, ist an die JVEG-Vergütung gebunden und hat keinen Verhandlungsspielraum. Hier bleibt die Steigerung der Gutachteneffizienz die einzige Möglichkeit zur Honoraroptimierung.
Ärzteversichert begleitet Gutachter-Ärzte bei der beruflichen Absicherung ihrer Nebentätigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Gutachterkommissionen
- KBV – Honorar und Vergütung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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