Gutachterkommissionen der Ärztekammern bieten Patienten und Ärzten ein kostengünstiges, außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen. Als Alternative steht das Schlichtungsstellenverfahren zur Verfügung, das ähnlich strukturiert ist, aber von einer anderen Institution getragen wird. Wer eine verbindliche Entscheidung anstrebt, kann ein gerichtliches Verfahren mit gerichtlich bestelltem Sachverständigengutachten einleiten. Auch direkte außergerichtliche Einigungen zwischen Arzt und Patient über den Haftpflichtversicherer sind möglich.
Hintergrund
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen entscheiden nicht mit rechtlicher Bindungswirkung, ermöglichen aber eine fachkundige Einschätzung des Falls ohne die Kosten und Risiken eines Gerichtsverfahrens. Die meisten Haftpflichtversicherer empfehlen die Nutzung dieser Verfahren als ersten Schritt.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Patient auf sofortiger Klage besteht oder hohe Schadenssummen im Raum stehen, führt kein Weg am Gerichtsverfahren vorbei. In solchen Fällen ist ein leistungsstarker Haftpflichtschutz entscheidend.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner bei der Auswahl einer Berufshaftpflichtversicherung mit starkem Rechtsschutz im Behandlungsfehlerfall.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
- KBV – Recht und Haftung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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