Die Haftung bei Geburten gehört zu den kostenintensivsten Risiken in der Medizin, da Geburtsschäden lebenslange Pflegekosten auslösen können und Deckungssummen von zehn Millionen Euro und mehr erforderlich sind. Als Alternative zu einer Standardpolice bieten spezialisierte Versicherer Höchstdeckungspolicen speziell für Gynäkologen mit Geburtshilfe an. Ergänzend kommen Poolmodelle über Berufsverbände oder der bewusste Verzicht auf stationäre Geburtshilfe zugunsten rein ambulanter Gynäkologie in Betracht.
Hintergrund
Viele Gynäkologen haben die Geburtshilfe bereits aufgegeben, weil die Versicherungsprämien die Einnahmen übersteigen. Diese Tendenz wird durch steigende Schadensersatzforderungen verstärkt. Wer Geburtshilfe weiter anbieten möchte, muss auf spezialisierte Anbieter mit ausreichenden Deckungssummen zurückgreifen.
Wann gilt das nicht?
Im stationären Krankenhaus übernimmt in der Regel der Träger die Haftpflicht. Niedergelassene Gynäkologen mit Belegbett-Vereinbarungen müssen ihre Deckung sorgfältig mit dem Krankenhausvertrag abstimmen.
Ärzteversichert kennt die Spezialisten für Gynäkologie-Haftpflicht mit Geburtshilfe und vermittelt Hochdeckungslösungen zu fairen Konditionen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht
- GDV – Haftpflichtversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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