Die Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene Ärzte in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch andere Versicherungen ersetzt werden. Innerhalb des Pflichtschutzes bestehen jedoch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten: Statt einer Basispolice können Ärzte höhere Deckungssummen wählen, eine Kombination aus Berufs- und Betriebshaftpflicht abschließen oder spezialisierten Schutz für ihr Fachgebiet wie Chirurgie oder Geburtshilfe wählen. Eine ergänzende Rechtsschutzversicherung schützt zudem vor den Kosten langwieriger Haftungsprozesse.

Hintergrund

Die Mindestdeckungssummen für ärztliche Berufshaftpflicht sind in den Heilberufsgesetzen der Länder geregelt. In der Praxis liegen sie oft weit unter den tatsächlichen Schadensersatzforderungen, weshalb höhere Deckungssummen dringend empfohlen werden. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann bei gleicher Deckung erhebliche Prämieneinsparungen ermöglichen.

Wann gilt das nicht?

Im Angestelltenverhältnis haftet primär der Arbeitgeber, der eine entsprechende Betriebshaftpflicht vorhält. Eine eigene Berufshaftpflicht entfällt dann für reine Assistenzärzte ohne eigene Praxis.

Ärzteversichert vergleicht für Mediziner alle relevanten Anbieter und findet die passende Deckung zum besten Preis.

Quellen und weiterführende Informationen

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