Der Hausarztvertrag gemäß § 73b SGB V ermöglicht Hausärzten eine Teilnahme an besonderer Versorgung mit in der Regel höherer Vergütung als im Regelvertrag. Als Alternative steht der klassische KV-Regelvertrag zur Verfügung, der weniger administrative Anforderungen stellt. Weitere Alternativen sind Selektivverträge mit einzelnen Krankenkassen, Verträge im Rahmen der integrierten Versorgung oder die Tätigkeit in einem MVZ mit abgestimmtem Versorgungsauftrag.

Hintergrund

Hausarztverträge sind in vielen Bundesländern etabliert und werden von großen Kassen wie der AOK und den Ersatzkassen angeboten. Sie verpflichten Ärzte zur Teilnahme an Qualitätszirkeln und Dokumentationspflichten, bieten dafür aber finanzielle Vorteile und stärkere Patientenbindung. Nicht alle Kassen und Regionen haben attraktive Hausarztverträge.

Wann gilt das nicht?

In ländlichen Gebieten mit Unterversorgung sind Hausarztverträge oft besonders attraktiv, da zusätzliche Fördergelder fließen. Wer hingegen in einer urbanen Privatpraxis tätig ist, profitiert möglicherweise mehr von der direkten GOÄ-Abrechnung.

Ärzteversichert berät Hausärzte zu Vertragsmodellen und passenden Absicherungslösungen für ihre Praxis.

Quellen und weiterführende Informationen

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