Viele PKV-Tarife schließen Heilpraktiker-Behandlungen ein, allerdings mit unterschiedlichen Erstattungshöhen und Obergrenzen. Ärzte, die Naturheilkunde schätzen, aber einen günstigeren Grundtarif bevorzugen, können einen Tarif ohne Heilpraktiker-Einschluss wählen und entsprechende Leistungen separat als Zusatztarif abschließen. Alternativ sind komplementärmedizinische Leistungen wie Akupunktur in der Schulmedizin mittlerweile teilweise als GKV-Leistung anerkannt.

Hintergrund

Die Erstattungsfähigkeit von Heilpraktiker-Leistungen hängt von der PKV-Tarifwahl ab. Manche Tarife erstatten bis zu einem festen Betrag pro Jahr, andere schließen bestimmte Naturheilverfahren vollständig aus. Für Ärzte, die selbst naturheilkundlich tätig sind, kann die Tarifwahl auch die eigene Abrechenbarkeit gegenüber PKV-Patienten beeinflussen.

Wann gilt das nicht?

Wer regelmäßig Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nimmt, sollte einen Tarif mit umfassendem Heilpraktiker-Einschluss wählen. Die kurzfristige Prämienersparnis durch einen Tarif ohne Heilpraktiker-Schutz übersteigt dann schnell die Kosten der Selbstzahlungen.

Ärzteversichert analysiert PKV-Tarife individuell und findet den passenden Schutz für jeden Bedarf.

Quellen und weiterführende Informationen

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