Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle oder Einlagen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot, was bedeutet, dass nur die kostengünstigste ausreichende Versorgung erstattet wird. Als Alternative können Patienten höherwertige Hilfsmittel auf eigene Kosten finanzieren oder über eine private Zusatzversicherung eine bessere Erstattung sichern. In der PKV werden Hilfsmittel je nach Tarif deutlich umfassender und ohne Festbetragsregelung erstattet.

Hintergrund

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis legt fest, welche Produkte kassenfähig sind. Hilfsmittel außerhalb dieses Verzeichnisses müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Ärzte spielen eine zentrale Rolle als Verordner und sollten Patienten auf die Möglichkeit hinweisen, durch Zuzahlung oder Privatverordnung qualitativ bessere Versorgungen zu erhalten.

Wann gilt das nicht?

PKV-Versicherte sind von der GKV-Hilfsmittellogik weitgehend befreit, da ihre Tarife in der Regel eine freiere Erstattung ermöglichen. Für Kassenpatienten ohne finanzielle Möglichkeit zur Zuzahlung bleibt die GKV-Regelversorgung die einzige Option.

Ärzteversichert informiert Ärzte und Patienten zu Versicherungslösungen, die hochwertige Hilfsmittelversorgung absichern.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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