Eine Holding-Struktur erlaubt Ärzten, Gewinne aus der operativen Praxis oder dem MVZ steuerbegünstigt in eine Muttergesellschaft zu thesaurieren und von dort in Immobilien oder Kapitalanlagen zu investieren. Als Alternative zur Holding bietet sich eine direkte GmbH ohne Holdingkonstruktion an, die weniger Verwaltungsaufwand bedeutet, aber keine Ausschüttungssteuervorteile bei Reinvestition bietet. Wer Haftungsschutz ohne Holding anstrebt, kann die PartGmbB nutzen oder eine höhere private Altersvorsorge über das berufsständische Versorgungswerk aufbauen.
Hintergrund
Die steuerlichen Vorteile einer Holding entfalten sich vor allem bei hohen Gewinnen und langer Anlagedauer. Für Ärzte mit moderatem Einkommen übersteigt der Verwaltungsaufwand oft den steuerlichen Nutzen. Eine individuelle steuerliche Beratung ist unerlässlich, da die Holding-Struktur bei Ärzten berufsrechtliche Besonderheiten aufwirft.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Einzelpraxis mit ausschließlich vertragsärztlicher Tätigkeit haben berufsrechtlich eingeschränkte Möglichkeiten zur Einbringung in eine GmbH. In diesen Fällen überwiegen die Alternativen.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Bundesärztekammer – Berufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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