Die Hygiene- und RKI-Richtlinien für Zahnarztpraxen sind rechtlich bindend und können nicht durch alternative Konzepte ersetzt werden. Die Umsetzung hingegen lässt Spielraum: Zahnarztpraxen können statt eigenem Hygienemanagement auf externe Hygienedienstleister zurückgreifen, die die Aufbereitung von Instrumenten, Schulungen und Dokumentation übernehmen. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO oder KZBV-Standard ist eine weitere strukturierte Alternative zur Ad-hoc-Umsetzung der Richtlinien.
Hintergrund
Das Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde heraus, die von den Zahnärztekammern in verbindliche Richtlinien umgesetzt werden. Verstöße können zu Sanktionen durch das Gesundheitsamt und Haftungsfolgen führen. Praxen, die ein strukturiertes QM-System einsetzen, sind nachweislich besser aufgestellt.
Wann gilt das nicht?
Kleine Einzelpraxen mit überschaubarem Patientenaufkommen können die Hygieneanforderungen häufig durch geschultes Personal intern lösen, ohne einen externen Dienstleister zu benötigen.
Ärzteversichert berät Zahnarztpraxen zu Haftpflicht- und Betriebsschutz passend zu ihrem Risikoprofil.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Hygiene und Infektionsschutz
- KBV – Qualitätsmanagement in der Praxis
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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