Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Selbstzahlerleistungen, die Ärzte außerhalb des GKV-Katalogs anbieten und direkt mit Patienten abrechnen. Als Alternativen zur IGeL-Abrechnung stehen Selektivverträge mit einzelnen Krankenkassen zur Verfügung, über die bestimmte Zusatzleistungen vergütet werden. Privatärztliche Spezialsprechstunden nach GOÄ oder Wahlleistungsvereinbarungen bei stationären Behandlungen sind weitere Möglichkeiten, das Honorarspektrum jenseits des EBM zu erweitern.
Hintergrund
IGeL-Leistungen müssen Patienten transparent kommuniziert, schriftlich vereinbart und nach GOÄ abgerechnet werden. Die Kritik an IGeL richtet sich vor allem gegen mangelnde Evidenz einzelner Leistungen. Ärzte, die IGeL-Angebote auf nachgewiesenen Nutzen beschränken, stärken ihr Patientenvertrauen und reduzieren Abrechnungsrisiken.
Wann gilt das nicht?
Wer ausschließlich in der Kassenversorgung tätig ist und keine Privatpatienten hat, kann IGeL kaum sinnvoll anbieten. Hier sind Selektivverträge oder Strukturverträge die relevantere Alternative zur Einkommensergänzung.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu Haftungsrisiken bei IGeL und zur optimalen Absicherung des gesamten Leistungsspektrums.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – IGeL und Abrechnung
- Bundesärztekammer – Individuelle Gesundheitsleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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