Implantologische Leistungen gehören zu den haftungsintensivsten Bereichen der Zahnmedizin, da Komplikationen wie Implantatverluste oder Nervschädigungen zu hohen Schadenersatzforderungen führen können. Statt einer Standardberufshaftpflicht sollten Zahnärzte mit Implantat-Schwerpunkt eine spezialisierte Deckung mit erhöhten Summenlimits und explizitem Implantat-Einschluss wählen. Alternativen zur individuellen Versicherung sind Rahmenverträge über implantologische Fachgesellschaften oder Poolvereinbarungen mit anderen Spezialisten.
Hintergrund
Bei Implantatfällen können Schadensersatzsummen mehrere zehntausend Euro erreichen, wenn Folgebehandlungen, Gutachterkosten und Schmerzensgeld einbezogen werden. Viele Standardpolicen begrenzen die Deckung für chirurgische Eingriffe. Eine genaue Prüfung der Bedingungen ist für implantologisch tätige Zahnärzte unerlässlich.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte, die nur gelegentlich implantieren oder ausschließlich in Kooperation mit einem spezialisierten Implantologen arbeiten, können mit einer Standardpolice ausreichend abgesichert sein. Entscheidend ist der tatsächliche Leistungsumfang.
Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichtlösungen speziell für implantologisch tätige Zahnärzte und sichert ausreichende Deckung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht
- GDV – Haftpflichtversicherung für Heilberufe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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